CDU Stadtbezirksverband Porz

Einrichtung von „Schulstraßen“ im Bezirk Porz

Vorgangsnummer: 01/2024

Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, bei den Schulleitungen der 15 Grundschulen im Bezirk Porz bis Mai 2024 zu eruieren, ob und inwieweit die Schulen Maßnahmen zur Einrichtung von Schulstraßen vor ihrer Schule ergriffen haben wollen. Bis zu den Sommerferien ist darauf basierend seitens der Verwaltung zu überprüfen und darzulegen, ob und in welcher Weise Schulstraßen umgesetzt werden können und sollten.

In einigen Fällen wird u.U. die konsequente ordnungsbehördliche Ahndung bereits bestehender, aber missachteter absoluter Halteverbote mehr Wirkung zeigen. Diese Fälle sind gesondert aufzuzeigen.

Begründung:
Die Kommunen können gem. Erlass des Verkehrsministeriums NRV vom 26. Januar 2024 eigenständig Schulstraßen einrichten und die Durchfahrt von KFZ für bestimmte Zeiten sperren, ohne vorher konkrete Gefahrenlagen nachweisen zu müssen. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind ebenso wie Haupterschließungsstraßen in Wohngebieten hiervon ausgenommen. Erfahrungen von bereits vier eingerichteten Schulstraßen als Pilotprojekte in Köln werden positiv beurteilt. Die Einbeziehung der Schulen selbst im Vorfeld einer Entscheidung ist für die Einschätzung der Sachlage vor Ort und die Akzeptanz von höchster Bedeutung.